Dienstleistungen
Dienstleistungen
Folgende wohnwirtschaftlich genutzten Immobilienarten kann ich für Sie bewerten. Dabei berücksichtige ich auch entsprechende Rechte, Belastungen und grundstücksgleiche Rechte:
- Bodenwerte, Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, usw.
Legende für folgende Dienstleistungen:
Vollgutachten 1)
Kompaktgutachten 2)
Kurzgutachten 3)
Umfang (inkl. Anlagen):
1) ca. 60-80 Seiten, 2) ca. 30-40 Seiten 3) ca. 5-10 Seiten
Objektbesichtigung (innen und außen):
1) - 3)
ausführliche Lage und Objektbeschreibung:
1)
kurze Objektbeschreibung:
1) - 2)
kurze Lagebeschreibung:
1)
Erläuterung von Fachbegriffen:
1)
Aufführen von Richtlinien und Verordnungstexten:
1)
Berücksichtigung von Rechten und Belastungen (Wegerechte, Leitungsrechte, Wohnungsrechte, Erbbaurechte, Baulasten,...):
1) - 2)
Fotodokumentation der Objektbesichtigung:
1) - 2)
Anwendung mehrerer Wertermittlungsverfahren (sofern möglich):
1) - 3)
Herleitung und Begründung der Bewertungsansätze:
1) - 2)
Eignung zur Vorlage bei Finanzamt und Gericht:
1) - 2) (ggf. möglich)
o.g. Immobilienarten:
1) - 3)
Hinsichtlich des Umfanges ist auch eine individuelle Vereinbarung mit dem Auftraggeber möglich. Sollte nach der Erstellung eines Kurz- oder Kompaktgutachtens ein Vollgutachten (Verkehrswertgutachten) notwendig werden, so werden die vorhergehenden Honorare auf das Vollgutachten oder Kompaktgutachten angerechnet. Dabei wird derselbe Wertermittlungsstichtag eingehalten.
Dem Sachverständigen sind folgende Unterlagen (i.d.R. nicht älter als drei Monate) für die Gutachtenerstellung zur Verfügung zu stellen:
Grundbuchauszug, ggf. mit Eintragungsbewilligungen zu Eintragungen in Abteilung II
Teilungserklärung und Aufteilungspläne
Wirtschaftsplan sowie Beschlüsse und Protokolle der Eigentümerversammlungen
Baulastenauskunft, ggf. mit Plänen
Auskunft aus dem Altlastenkataster
Auskunft zur beitragsrechtlichen Situation (Erschließungskosten, Kanalanschlussgebühren, weitere Abgaben nach dem KAG, …)
Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnittzeichnungen), bestenfalls genehmigt
Wohn- und Nutzflächenberechnungen
Massenermittlungen (Umbauter Raum, Bruttorauminhalt)
bei wohnwirtschaftlicher Nutzung: Mietaufstellung mit Angabe der Nettokaltmieten und Größen (Wohnflächen) je Wohneinheit
bei gewerblicher Nutzung: Gewerbemietverträge
Erbbaurechtsvertrag
Auskünfte zu Denkmalschutz, Naturschutz, Landschaftsschutz, Gewässerschutz, Lärmschutz, …
Angabe der durchgeführten Sanierungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb der letzten 20 Jahre vor Wertermittlungsstichtag (i.d.R. Tag der Objektbesichtigung) und ggf. Nachweis durch Rechnungslegung
ggf. weitere erforderliche Unterlagen
Falls die erforderlichen Unterlagen nicht vorhanden sind, können diese auch durch den Auftragnehmer gegen Aufpreis beschafft bzw. erstellt werden. Hierzu ist jedoch eine Vollmacht des Objekteigentümers erforderlich.